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Die Rückkehr der Raucher

Die Zigarette lässig in der Hand an der Bar sitzen, rauchen, quatschen und ein Bier trinken – das Paradies für Raucher darf maximal 75 Quadratmeter groß sein. Foto: dpa
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  • Die Zigarette lässig in der Hand an der Bar sitzen, rauchen, quatschen und ein Bier trinken – das Paradies für Raucher darf maximal 75 Quadratmeter groß sein. Foto: dpa
Die Mitgliedsausweise für die ungezählten Raucherclubs der Stadt haben bald ausgedient. Künftig darf zumindest in kleinen Kneipen und in speziellen Raucherzimmern wieder gequalmt werden, was die Lunge aushält.

MÜNCHEN  -  Deutschlands schärfstes Rauchverbot löst sich heute in Luft auf. Künftig darf in allen Einraumkneipen bis 75 Quadratmeter und in Nebenräumen von Gaststätten wieder geraucht werden. Ein Rauchverbot in Festzelten und damit auch auf der Wiesn ist endgültig vom Tisch. Der Wermutstropfen: Alle Raucherclubs sind dann verboten. Heute verabschiedet die bayerische Staatsregierung das neue Gesetz. FDP-Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Damit haben wir unser Wahlkampfversprechen eingelöst.“

Für die Liberalen war es der große Wahlkampfschlager: „Leben und leben lassen!" Sie zog gegen das Qualmverbot der CSU zu Felde - und in den Landtag ein. Doch ganz ohne Diskussion geht es in der Kabinettssitzung heute nicht ab. Unklar ist noch, was die künftigen Raucherkneipen unter 75 Quadratmetern ihren Gästen servieren dürfen. „Kalte und einfach warme Speisen“, soll es in dem neuen Gesetz heißen. Doch was ist das? Zeil: „Wiener Würstel und so etwas in der Richtung. Aber kein Schweinsbraten. Der ist bekanntlich doch die höchste Kunst der bayerischen Küche.“ Aus den Gesundheitsministerium heißt es: „Ein Käsebrot oder ein kleiner Salat.“

So sieht das neue Gesetz aus

In Bier, Wein- und Festzelten ist das Rauchen generell erlaubt. Hier drückt die Staatsregierung sogar beim Jugendschutz ein Auge zu. Auch unter 18-Jährige dürfen in die Raucherzelte.

In Bierzelten darf natürlich weiter gequalmt werden.
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Foto: ddp

Einraumgaststätten unter 75 Quadratmetern dürfen wählen, ob sie Raucherlokal oder Nichtraucherlokal sein wollen. Das muss deutlich gekennzeichnet werden. In Rauchergaststätten haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt. Serviert werden dürfen nur „kalte und einfache Speisen“.

In Mehrraumgaststätten darf ein Raucherraum eingerichtet werden. Minderjährige aber müssen draußen bleiben, dürfen sich nur im Nichtraucherbereich aufhalten.

Rauchverbot gekippt: Finden Sie das gut so?
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Discotheken dürfen einen Nebenraum, in dem nicht getanzt wird, als Raucherraum ausweisen. Für Minderjährige ist der verboten.

Raucherclubs gibt’s nicht mehr. Zeil: „Die sind somit entbehrlich und werden abgeschafft.“

Heute nach der Kabinettssitzung wird Gesundheitsminister Markus Söder das neue Gesetz in allen Einzelheiten vorstellen. Der FDP-Wirtschaftsminister jubelt: „Damit ist der gesellschaftliche Frieden wieder hergestellt.“

Dabei hatten sogar führende Liberale im Kampf gegen das Rauchverbot zuletzt kalte Füße bekommen – sie registrierten eine wachsende Akzeptanz der geltenden Nichtraucher-Regelung. Ihr Gesundheits-Experte und Fraktionsvize Otto Bertermann, der die Liberalisierung des Qualmverbots im Koalitionsvertrag mit der CSU formuliert hatte, räumte ein: „Ich habe meine Meinung geändert. Die Mehrheit der Bevölkerung will kein neues Gesetz.“ Jetzt hat sie es.

Angela Böhm

Mailen Sie uns Ihren coolsten Raucherclub-Ausweis

Sie haben in den letzten Wochen Raucherclubs besucht, ihre Mitgliedsausweise machen schon eine schöne Sammlung aus. Sie haben ein besonders cooles Exemplar? Mailen Sie uns ein Bild von Ihrem Mitgliedsausweis an leserfoto@abendzeitung.de . Wir stellen die schönsten Mitgliedsausweise zu einer Bildergalerie zusammen.

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